Vertrag zur Erstellung eines individuellen Businessplans

zwischen

KMU-Beratung Peter Marx, Uhlandstraße 23, 66121 Saarbrücken

-nachfolgend Unternehmensberater-

und

-dem Auftraggeber-

 

  • Der Auftraggeber unterbreitet dem Unternehmensberater das Angebot zur Erstellung eines individuellen Businessplanes. Die Beauftragung erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder postalisch an o.g. Adresse.
  • Das Angebot ist vom Unternehmensberater angenommen, wenn der Unternehmensberater nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Mail/Post und des Honorars dem Angebot widerspricht. Der Widerspruch ist auf dem gleichen Wege zu leisten wie der Auftrag erteilt wurde (E-Mail oder postalisch). Der Unternehmensberater wird eventuell erhaltene Gelder umgehend spesenfrei zurücksenden.
  • Das Honorar für die Erstellung eines Businessplanes zur
    • Beantragung von Leistungen der Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld) beträgt 125,- € zzgl. MwSt = 148,75 €
    • Beantragung von Bankkrediten bis 25.000,- € beträgt 325,- € zzgl. MwSt = 386,75 €
    • Beantragung von Bankkrediten bis 50.000,- € beträgt 520,- € zzgl. MwSt = 624,75 €
    • Beantragung von Bankkrediten über 50.000,- € wird von den Partein ausgehandelt und schriftlich (E-Mail) festgelegt
  • Der Auftraggeber kann den jeweiligen, für eine Bank bestimmten Businessplan, auch zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit nutzen.
  • Nimmt der Unternehmensberater den Auftrag an, setzt er sich per E-Mail oder telefonisch binnen 2 Werktagen mit dem Auftraggeber in Verbindung und teilt dem Auftraggeber mit, welche Daten benötigt werden.
  • Der Auftraggeber hat die benötigten Daten an den Unternehmensberater zu übermitteln. Der Unternehmensberater wird den Businessplan innerhalb von 2 Werktagen (bei der Beantragung von Bankkrediten 3 Werktage) nach Erhalt der notwendigen Daten per Mail an den Auftraggeber weiterleiten. Werden während der Bearbeitung weitere Daten benötigt, wird der Unternehmensberater unverzüglich mit dem Auftraggeber Kontakt aufnehmen und die fehlenden Daten erfragen. Die Frist von 2 (bzw. 3) Tagen beginnt mit der endgültigen Bereitstellung der Daten durch den Auftraggeber.
  • Bei der Bearbeitung kann nur der Sachverhalt zugrunde gelegt werden, welchen der Gründer dem Unternehmensberater mitgeteilt hat. Für Beratungsfehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes beruhen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, diese wurden vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht.
  • Der bearbeitende Unternehmensberater unterliegt einer weit reichenden Schweigepflicht, welche gewährleistet, dass Daten und Informationen, welche dem Unternehmensberater im Zuge der Mandatsbearbeitung bekannt werden, vertraulich behandelt werden.
  • Die vom Auftraggeber übermittelten Daten werden nur zum Zweck der Durchführung der Beratung gespeichert und bearbeitet.
  • Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind soweit rechtlich möglich ausgeschlossen, soweit der Unternehmensberater nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Dies bezieht sich insbesondere auf den beabsichtigten Erfolg der Beantragung von Zuschüssen oder Krediten. Der Gründer stellt den Unternehmensberater von jeglichen Ansprüchen Dritter aus der Begutachtung frei.
  • Das vereinbarte Honorar für die Bearbeitung der Bescheinigung entspricht der Haftungshöchstsumme.
  • Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Saarbrücken